Vermessungsbüro
Dr.-Ing. Gustav Siemes
vermessung-siemes@arcor.de
Wir haben geöffnet!
☎ 02162-2 94 43
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Dieses Gesetz regelt den Inhalt, den Zweck und die Führung des Liegenschaftskatasters und bestimmt die Aufgaben der Landesvermessung. Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtichgten, insbesondere die Gebäudeeinmessungspflicht, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen, Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen sind die wesentlichen Regelungen.
Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW)
Das Gesetz enthält Regelungen der Öffentlichen Bestellung des Vermessungsingenieurs ÖbVI, seiner Ausführung von Amtshandlungen, die allgemeinen Berufspflichten sowie der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW in Verbindung mit dem Gebührentarif VermWertGebT)
Gesetzliche Regelung zur Vergütung hoheitlicher Vermessungsleistungen der ÖbVI.
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Das Gesetz enthält Regelungen der Öffentlichen Bestellung des Vermessungsingenieurs ÖbVI, seiner Ausführung von Amtshandlungen, die allgemeinen Berufspflichten sowie der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die BauNVO regelt Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Nicht hoheitliche Tätigkeiten werden die nach der HOAI vergütet.
Baugesetzbuch (BauGB)
Das BauGB beinhaltet gesetzliche Regelungen für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), die Genehmigungen für Grundstücksteilungen, Bodenordnungsmaßnahmen, Erschließung und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.
Dr.-Ing. Gustav Siemes
Ninive 63
41747 Viersen